AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Buchungen bezüglich der Fotografie- und Videoerstellung und alle sonstigen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, die von Videoservice Thomas Ermke, Hasenstr. 9, 48607 Ochtrup – oder dessen Vertreter oder Assistenz – durchgeführt werden, im folgenden Auftragnehmer genannt.
  2. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der Bestätigung des Auftrages (z.B. per Email oder Brief) zu. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages. Die Vertragsparteien vereinbaren für ihre Geschäftsbeziehung die Schriftform. Fax und Email sind der Schriftform gleichzustellen. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
  3. Die Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn er vom Auftragnehmer schriftlich per Buchungsbestätigung bestätigt wurde.
  • 2 Gewährleistung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein technisch einwandfreies Produkt herzustellen. Ist das Produkt schadhaft, verpflichtet sich der Auftragnehmer zu Ersatz oder Verbesserungen. Dafür ist es notwendig, dass der Auftraggeber das Produkt an den Auftragnehmer zurücksendet. Die Transportkosten trägt der Auftraggeber. Sachmängel, die vom Auftragnehmer anerkannt werden, sind von ihm zu beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers durchgeführt werden, kann der Auftragnehmer nach fruchtlosem Ablauf einer Frist von zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.

  • 3 Haftungsbeschränkungen
  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren.
  2. Bei Verlust oder Beschädigungen von zur Bearbeitung übergebenen Filmen, Fotos oder sonstigen Materialien wird keine Haftung übernommen.
  3. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
  4. Die Organisation und Ausführung des Auftrags erfolgt mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Krankheit, Verkehrsstörungen, Unfall, Unwetter, Kfz-Panne, Urlaubsverweigerung durch den Arbeitgeber) der Auftragnehmer nicht pünktlich oder gar nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden. Gleiches gilt für Abwesenheit aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen.
  5. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Auftragnehmer insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  6. Alle Medien werden vom Auftragnehmer auf Kompatibilität geprüft und sind auf handelsüblichen Wiedergabegeräten abspielbar. Dennoch kann es zu Inkompatibilitäten bei Wiedergabegerät- und Medienkombinationen kommen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafür, dass die verwendeten Medien ausnahmslos auf allen Wiedergabegeräten fehlerfrei abspielbar sind. Für eventuelle Schäden an Abspielgeräten, die durch die Verwendung von Medien des Auftragsnehmers entstehen können, wird keine Haftung übernommen.
  7. Der Auftragnehmer haftet nicht bei Nichtgefallen von Fotos, Videofilmen und sonstigen erbrachten Lieferungen und Leistungen.
  8. Tritt bei der Herstellung des Filmes oder der Fotografien oder der sonstigen Aufträge, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat der Auftragnehmer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung der vereinbarten Leistung.
  9. Eine optimale Bildqualität kann nur bei ausreichender Beleuchtung garantiert werden. Für ausreichende Beleuchtung hat der Auftraggeber Sorge zu tragen.
  10. Der Auftragnehmer haftet nicht bei technischen Störungen der Kameraausrüstung sowie bei fehlerhaftem Bandmaterial oder fehlerhaften Speichermedien. Schadensersatz durch technische Probleme (z.B. bei Dreharbeiten oder Fotoaufnahmen) leistet der Auftragnehmer nur nach eigenem Ermessen. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
  11. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Auftragnehmer zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Auftragnehmer abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Verrauschte Aufnahmen gelten nicht als erheblicher Mangel.
  12. Bei berechtigten Beanstandungen besteht nur Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl des Auftragnehmers.
  13. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere der Ersatz mittelbarer Schäden und Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
  14. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Lieferung von Fotos, Videofilmen und sonstigen erbrachten Lieferungen und Leistungen geht mit dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem vorgenannte Gegenstände die Geschäftsräume des Auftragnehmers bzw. seines Subunternehmers verlassen. Auch bei frachtfreier Lieferung oder Versand mit firmeneigenen Fahrzeugen geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Erfolgt der Versand auf Wunsch des Auftraggebers nicht unmittelbar nach Fertigstellung, so trägt der Auftraggeber die Gefahr vom Zeitpunkt der Fertigstellung an.
  • 4 Informationspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Auftragserteilung ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er verpflichtet sich, dem Auftragsnehmer alle Änderungen mitzuteilen. Dies betrifft Postadresse, Telefon und Emailadressen, sowie in besonderem Maße Änderungen am Planungsablauf der Drehtage.

  • 5 Produktionsaufträge
  1. Der Auftragnehmer wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Auftragnehmer hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere hinsichtlich Bildauffassung, Aufnahmeorte und der angewendeten optischen-technischen Mittel.
  1. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Videos und Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum
des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen hinsichtlich des vom Auftragnehmers
ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und
technischen Mittel der Fotografie bzw. Videografie sowie die anschließenden Nachbearbeitungsschritte sind daher ausgeschlossen.
  1. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeitsreportagen oder sonstigen Fotoreportagen 
abgelichtet oder gefilmt werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
  1. Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Auftraggebers nicht gestattet, da es den Auftragnehmer bei der Ausführung seiner Arbeit einschränkt bzw. stört.
  1. Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Ebenso wählt der Auftragnehmer die Szenen für den Videofilm frei und gestaltet das Video nach seinen Vorstellungen. Auf Wünsche seitens des Auftraggebers kann, soweit es der Rahmen zulässt, eingegangen werden.
  1. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Änderungen an Fotos und Videos sind nach dieser Zeit nicht mehr möglich.
  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bild- und Tonmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden.
  1. Für digitale Daten gibt es keine Aufbewahrungspflicht.
  1. Die Verteilung der Aufträge erfolgt intern. Eine Exklusivbuchung eines Fotografen bzw. Videografen/Kameramannes ist nicht möglich.
  1. Sofern der Auftraggeber den Auftragnehmer für die Dokumentation einer Hochzeit oder eines anderen Events beauftragt, arbeitet der Auftragnehmer ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages zur Erstellung eines filmischen und/oder fotografischen Dokumentes, welches das Ereignis mit zahlreichen relevanten Eigenschaften zeigt. Der Auftragnehmer filmt und/oder fotografiert das Ereignis für den Auftraggeber und zu keinem anderen Zweck. Daher ergibt sich für den Auftraggeber die Verpflichtung, alle relevanten Personen zu informieren, dass ein filmisches und/oder fotografisches Dokument erstellt wird, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt sowohl im Bezug auf Örtlichkeiten und Personen als auch auf Gebäude und Kunstwerke, die abgebildet werden könnten.
  1. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
  • 6 Nutzungsrechte und Persönlichkeitsrechte
  1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern und das Video nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe der Fotos an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Vervielfältigung oder Nutzung ist ebenso wie eine öffentliche Aufführung nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Rohdaten (unbearbeitete Fotos und Videos etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe der Rohdaten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
  1. Für Auftraggeber, die im Interesse der Öffentlichkeit stehen oder aus sonstigen Gründen die Verwendung des Foto- und/oder Videomaterials durch den Auftragnehmer ablehnen, müssen Exklusivrechte und eine Sperrung der Fotos und Videos gesondert vereinbart werden.
  1. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, für den Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung Bild-, Ton-, Text- o.ä. Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese an den Auftragnehmer umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
  1. Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu veröffentlichen (z.B. Internet, soziale Netzwerke wie Facebook etc., sonstige Medien) zu vermieten oder in sonstiger Weise zu verwerten.
  1. Ungeachtet des Umfangs der dem Auftraggeber im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte, hat der Auftragnehmer das Recht, das Foto- und Videomaterial anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen. Des Weiteren ist der Auftragnehmer berechtigt, in seinen Werbematerialien, insbesondere auch auf seiner Homepage und sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter, Google+, YouTube, Vimeo etc.) oder bei sonstigen Darbietungen die Fotos und/oder den Film bzw. Ausschnitte davon zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer das Recht, das Foto- und Videomaterial nach seinem Ermessen uneingeschränkt kommerziell zu nutzen.
  • 7 Urheberrecht, Rechte Dritter
  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer die vertraglichen Leistungen ausführen kann, ohne dass dabei Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Nicht Gegenstand des Vertrages ist das Einholen und Verschaffen etwaiger erforderlicher Rechte Dritter (urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige Rechte wie z.B. Gema, insbesondere weitere Immaterialgüterrechte) durch den Auftragnehmer. Dies gilt ausdrücklich auch für digitale Vervielfältigungen (z.B. DVD’s Blu-Ray-Discs etc.)
  2. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen (Fotos, Videos etc.) das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  3. Soweit der Auftragnehmer entsprechende Rechte zur Ausführung seiner Dienstleistung benötigt, beschafft der Auftraggeber diese und räumt sie dem Auftragnehmer ein. Der Auftraggeber ist für den Inhalt der gelieferten DVD’s, Blu-Ray-Discs, Fotobücher und sonstigen gelieferten Medien und Datenträger ausschließlich verantwortlich. Soweit der Auftragnehmer wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen entsprechenden Ansprüchen frei.
  4. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche an den Auftragnehmer gestellten Forderungen bezüglich der Rechte Dritter jeglicher Art. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, die Rechteeinholung und deren Verwendung.
  • 8 Zahlungsbedingungen
  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste für die Video- und Fotoerstellung.
  1. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Auftragnehmer auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
  1. Stornierungen (Widerruf, Kündigung etc.) des Auftrags durch den Auftraggeber bedürfen der Schriftform.
  1. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistungen vom Auftraggeber widerrufen oder gekündigt werden, so wird Schadenersatz in Höhe von 50 Prozent der Auftragssumme fällig. Bei einem Rücktritt ab 14 Tagen vor Auftragsbeginn fallen 75 Prozent der Auftragssumme, ab 2 Tagen vor Auftragsbeginn 90 Prozent der vereinbarten Auftragssumme als Schadensersatz an. Sofern der Auftragnehmer in der für die Film- bzw. Fotoproduktion vorgesehenen Zeit einen Ersatzauftrag erhält, wird dies sowie die ersparten Aufwendungen dem Auftraggeber schadenersatzmindernd angerechnet. Diese Regelung gilt auch für Teilstornierungen.
  1. Die Zahlung des Honorars erfolgt gemäß der Angabe in der Auftragsbestätigung.
  • 9 Zahlungsverzug
  1. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  2. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, eine dem Aufwand angemessene Mahngebühr von bis zu 10 ,00 € zu erheben. Die gesetzlichen Folgen des Verzugs bleiben hiervon unberührt, ebenso unberührt bleibt das Recht des Auftragnehmers, bei einem tatsächlich entstandenen größeren Mahnaufwand diesen nachzuweisen und zu berechnen.
  • 10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragsnehmers.

  • 11 Lieferzeiten

Lieferzeiten müssen vereinbart werden. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender Schritte berechtigt.

  • 12 Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Aufrechnungen oder Zurückbehaltung zu veranlassen, es sei denn, die Gegenforderungen sind vom Auftragnehmer nicht bestritten.

  • 13 Rücktrittsvorbehalt

Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluss, so hat der Auftragnehmer das Recht, von dem Auftrag zurückzutreten.

  • 14 Vertragsstrafe, Schadenersatz
  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Auftragnehmers erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Foto- und/oder Videomaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 50,00 € pro Bild bzw. je Minute Videomaterial und Einzelfall, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
  1. Durch die in § 8 vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
  • 15 Datenschutz
  1. Der Auftragnehmer nutzt und verarbeitet persönliche Daten des Auftraggebers nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes, soweit dies für die Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung des Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist.
  2. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn der Auftragnehmer ist aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet.
  • 16 Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  1. Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist für Auftraggeber und Auftragnehmer der Wohnsitz des Auftragnehmers.

Diese AGB gelten ab dem 01.10.2018, alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.